Feuerwehrwesen

    Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

    Die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen stellt für die Kommunen einen sehr zeitintensiven und komplexen Prozess dar. Insbesondere die vergaberechtlichen Anforderungen und Vorgaben für Ausschreibungen der öffentlichen Hand haben sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht und verschärft.


    Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz steht Ihnen als kompetenter Ausschreibungsspezialist in allen Belangen der Ausschreibung zur Seite. Unsere langjährigen und v.a. praxiserfahrenen Fachberater sowie unsere Vergabeexperten beraten und unterstützen Sie im Beschaffungsprozess und sorgen zudem für ein transparentes und rechtssicheres Ausschreibungsverfahren. Ganz wichtig ist uns hierbei, dass Sie während des gesamten Verfahrens verlässliche und erfahrene Gesprächspartner an Ihrer Seite haben, die allesamt aus der Praxis kommen und die Belange der Feuerwehr verstehen.


    Im Einzelnen umfassen unsere Dienstleistungen


    • ein intensives Erst- bzw. Beratungsgespräch, um die Wünsche und Vorstellungen der Kommunen mit dem Vergaberecht in Einklang zu bringen,
    • die rechtssichere Erstellung des Leistungsverzeichnisses nach einschlägigen DIN-Vorschriften und Normen unter Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen,
    • eine eingehende Prüfung und Berücksichtigung der Kundenwünsche und örtlichen Erfordernisse insbes. in Bezug auf die Zuschussrichtlinien des Landes,
    • Festlegung der Bewertungskriterien in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden,
    • Koordination und Beantwortung von Bieteranfragen,
    • die Prüfung und Auswertung der Angebote inkl. Erstellung des Vergabevorschlages,
    • die komplette Dokumentation des Verfahrens bis hin zum Vergabevermerk und Übersendung der Vergabeakte für Ihre Unterlagen.

    Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Beschlussvorlagen etc. für die jeweiligen Gremien.



    Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen


    Mit der jüngsten Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz sind die Kommunen verpflichtet, ab dem 01.01.2028 valide Feuerwehrbedarfspläne vorzuhalten und diese im Turnus von spätestens fünf Jahren fortzuschreiben. Die Genehmigung durch Aufsichts- und Fachbehörden ist zwingend erforderlich.


    Der Feuerwehrbedarfsplan ist Grundlage für eine leistungsfähige Feuerwehr: Er vereint die Analyse und Bewertung der örtlichen Gefahrenlage, den Bedarf an Standorten, Fahrzeugen, Ausrüstung und Personal und bildet das zentrale Steuerungsinstrument für Kommunen. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Management- und Investitionswerkzeug, da er politische Entscheidungsprozesse absichert und Investitionen – etwa in Einsatzfahrzeuge oder den Neubau oder die Ertüchtigung von Feuerwehrhäusern – fundiert begründet.


    Wir unterstützen Kommunen bei der Überprüfung bereits vorhandener Pläne bis hin zur vollständigen Neuerstellung. Unsere Fachberater bringen langjährige Erfahrung aus der Praxis ein, berücksichtigen vor Ort die lokalen Gegebenheiten, decken Optimierungspotenziale auf und liefern konkrete Lösungsansätze, die auch für jeden politischen Entscheidungsträger verständlich sind.


    Anhand präziser Ergebnisse auf der Basis intensiver Vor-Ort-Analysen werden praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Unser Fokus liegt darauf, dass die realen Gegebenheiten und Herausforderungen in Ihrer Kommune in den Bedarfsplan einfließen.


    Ziele:

    • Bedarfsgerechte Unterstützung bei Analyse, Fortschreibung oder Neuerstellung
    • Enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vor Ort
    • Einbindung und Verständnis des ehrenamtlich geprägten Feuerwehrwesens 
    • Aufdeckung von Optimierungspotenzialen und Erstellung fundierter Handlungsempfehlungen
    • Begleitung in politischen Gremien und Verteidigung des Plans bei den Genehmigungsbehörden
    • Einbringung unseres breiten Netzwerks innerhalb der Feuerwehrinstitutionen in Rheinland-Pfalz

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